Steuerliche Änderungen 2015 wie Mindestlohn und Grundfreibetrag – Was ändert sich dieses Jahr?

Der Gesetzgeber hat für das Jahr 2015 steuerliche Änderungen beschlossen. Diese betreffen alle Steuerpflichtigen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Neuerungen Sie erwarten.

Steuerfreier Grundfreibetrag

Der steuerfreie Grundfreibetrag wird auf 8.472 Euro angehoben und wird im Jahr 2016 um weitere 180 Euro auf 8.652 Euro steigen.

Die Einkommenssteuer wird erst fällig, wenn dieser Grundfreibetrag überschritten wurde.

Krankenversicherung

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent.

Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent wurde aufgehoben. Stattdessen haben die Krankenkassen das Recht erhalten einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern zu erheben.

Die Höhe des Zusatzbeitrags darf jede Krankenkasse individuell festlegen und abhängig vom Einkommen gestalten.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung verteuert sich, weil der Beitragssatz um 0,3 Prozent für kinderlose und alle anderen Versicherten angehoben wurde

Nach dieser Anpassung liegt der Beitragssatz für kinderlose Personen bei 2,60 Prozent und für alle anderen Versicherten bei 2,35 Prozent.

Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland

Als Mindestlohn wurden 8,50 Euro pro Stunde beschlossen. Damit sollen Dumpinglöhne unterbunden werden. Allerdings gelten Ausnahmen und Übergangsfristen für bestimmte Branchen. Denn bestehende Tarifverträge behalten bis zum Ende des Jahres 2016 ihre Gültigkeit.

Die Richtung des Gesetzgebers ist zwar klar, jedoch wird es vielfach bis zum Jahr 2017 dauern, bis die Neuregelung überall greifen wird.

So dürfen Arbeitgeber den Mindestlohn unterschreiten, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen, die länger als zwölf Monate arbeitslos waren.

Im Mindestlohngesetz ist auch nur von 8,50 Euro pro Stunde die Rede. Für den Minijob müssen die Arbeitgeber dann im Umkehrschluss die Anzahl der Stunden begrenzen. Wer als Minijobber bisher 450 Euro pauschal im Monat dazu verdiente, darf zukünftig also nur noch knapp 53 Stunden arbeiten, um den Stundenlohn rechnerisch nicht zu unterschreiten.

Besonders in der Gastronomie schlagen sich Trinkgelder eher zugunsten der Mindestlohn-Empfänger aus. Denn das zusätzliche Trinkgeld wird nicht auf die 8,50 Euro angerechnet.

Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen werden die Arbeitsgerichte und Finanzämtern den kommenden Jahren vermutlich dennoch beschäftigen.

Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015 in Deutschland
Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015 in Deutschland

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns soll die Zahl der sogenannten ALG II-Aufstocker reduzieren. Als Aufstocker gelten Arbeitnehmer, die ihr geringes Einkommen mit dem Arbeitslosengeld II aufstocken müssen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II und Hartz IV liegt für Alleinstehende bei 399 Euro statt 391 Euro, bezogen auf den Regelsatz. Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit zwei Personen beläuft sich der Regelsatz auf 360 Euro pro Person. Das sind 7 Euro mehr als vorher.

Rente wird erhöht

Nach aktuellen Schätzungen wird die gesetzliche Rente zur Jahresmitte um ein bis zwei Prozent erhöht. Diese betrifft rund 20 Millionen Rentner in Deutschland.

Studie berechnet Kaufkraft

Nach einer aktuellen Kaufkraft-Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) entlasten diese Steueränderungen die Bürger um durchschnittlich 572 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Vergleich gegenüber dem Vorjahr. Jedoch bestünden bei der Entlastung starke regionale Unterschiede.

Die umstrittene kalte Progression soll erst ab dem Jahr 2017 bekämpft werden und dürfte zu einer weiteren steuerlichen Minderung führen.